27.04.2024
Standortentscheidung für das neue Feuerwehrgerätehaus Oberwürzbach
In seiner Sitzung am Donnerstag, 25. April 2024, traf der St. Ingberter Stadtrat die endgültige Standortentscheidung für das neue Feuerwehrgerätehaus in Oberwürzbach im Bereich Kesselwald/Ommersheimer Straße.
Nach intensiven Begutachtungen verschiedener Möglichkeiten hatte man sich ursprünglich auf den Standort „Im Hirschental“ geeinigt. Nach genauer Prüfung wurde diese Entscheidung wieder verworfen, da sie mit erheblichen Kosten zur Vorbereitung des Baufeldes verbunden gewesen wäre. Außerdem kamen mit der Lage in einem ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet ökologische Aspekte erschwerend hinzu.
Nun wurde nach vorheriger Zusammenarbeit der Stadtverwaltung, des Stadtrates, des Ortsrates Oberwürzbach und der Freiwilligen Feuerwehr Oberwürzbach die endgültige Entscheidung für den Standort Kesselwald/Ommersheimer Straße getroffen. Diese Beplanung stellt zum einen eine kostengünstigere Variante dar, zum anderen kann durch den Erwerb von umliegenden Grundstücken zusätzlich Bauland generiert werden. Auch aus städtebaulicher Sicht ist in diesem Bereich die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses zu begrüßen, da hier eine optimale Einbettung in das Ortsgefüge erzielt wird.
Bereits in der letzten Sitzung des Ortsrates Oberwürzbach wurde der Beschluss zur dieser Standortentscheidung einstimmig gefasst. Einigkeit zu dieser finalen Lösung besteht sowohl bei Ortsvorsteherin Lydia Schaar sowie bei allen Ortsratsfraktionen, dass nach der schwierigen Standortsuche nun ein für alle Beteiligten akzeptables Ergebnis gefunden wurde. Wichtig sei nun, weitere Schritte zügig in die Wege zu leiten und die Einbindung aller Beteiligten, besonders des Ortsrates und der Freiwilligen Feuerwehr, in die weiteren Planungen.
Angedacht ist, dass in dem neuen Gebäudekomplex eventuell auch Wohnraum für aktive Feuerwehrangehörige geschaffen wird. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass im umliegenden Bereich zusätzlich Wohnraum durch die Erschließung von Bauland gewonnen werden kann. Die Fläche wird
im beschlossenen Wohnbauflächenentwicklungskonzept der Stadt sowieso schon als potenzielle Wohnbaufläche dargestellt, demnach entspricht diese Entscheidung auch den Zielvorstellungen des Orts- und Stadtrates.