Katholische Pfarrgemeinde Herz Jesu Oberwürzbach

Hausordnung des Pfarrheim Herz Jesu

Im Interesse und zum Nutzen der gesamten Pfarrgemeinde haben der Verwaltungsrat und der Pfarrgemeinderat folgende Hausordnung für das Pfarrheim Herz-Jesu Oberwürzbach beschlossen:

 

§ 1

Das Pfarrheim Herz-Jesu ist ein Haus, das der gesamten Pfarrei dient. Der Sinn des Hauses gebietet es, dass alle Benutzer auf Ordnung und Sauberkeit achten. Ein grundsätzliches Vorrecht der Benutzung für einzelne Gruppen oder Organisationen besteht nicht.

 

§ 2

Eigentümer des Hauses ist die Katholische Kirchenstiftung Herz-Jesu Oberwürzbach.

Hausherr ist der jeweilige Pfarrer oder Pfarrverwalter (in seiner Abwesenheit sein Vertreter im Verwaltungsrat) und die Geschäftsführung.

 

§ 3

Verantwortlich für die Einhaltung der Hausordnung ist der jeweilige Vorsitzende bzw. anwesende Leiter der Veran­staltung. Ihm steht das Hausrecht zu.

 

§4

Die Räume stehen allen Verbänden und Gliederungen der Pfarrei zu den vereinbarten Zeiten kostenlos zur Verfügung. Dies gilt auch für den Musikverein Hochscheid-Reichenbrunn.

 

§ 5

Abgesehen von den regelmäßigen Zusammenkünften der einzelnen Gruppen und Verbände der Pfarrei bedarf die Benutzung des Pfarrheimes der Zustimmung des Vorsitzenden des Verwaltungsrates und der Geschäftsführung - nachfolgend Beauf­tragte genannt. Dabei sind die Belange der Pfarrei zu berücksichtigen. Ein Terminkalender wird im Pfarrheim ge­führt. Für Eintragungen ist nur die Geschäftsführung zuständig.

 

§ 6

Die Benutzung des Pfarrheimes durch Dritte und das Nutzungsentgelt ist durch Vertrag mit den Beauftragten zu re­geln. Dabei sind die Interessen der Pfarrgemeinde und der pfarreigenen Organisationen vorrangig.

 

§ 7

Die zur Einrichtung und Ausstattung des Pfarrheimes dienenden Gegenstände sind schonend zu behandeln. Beschädigungen irgendwelcher Art am Baukörper und an den Einrichtungen sind unverzüglich den Beauftragten zu mel­den. Der Veranstalter haftet für Schäden und Folgeschäden.

 

§ 8

Die zum Pfarrheim gehörende Küche mit den Vorräten ist grundsätzlich verschlossen. Die Benutzung der Küche bedarf der Absprache mit den dafür Verantwortlichen.

 

§ 9

Für Jugendveranstaltungen gelten die Bestimmungen gemäß dem Jugendschutzgesetz.

 

§ 10

Nach Benutzung sind die Räume wieder aufzuräumen. Für nicht ordnungsgemäß weggeräumte vereinseigene Gegenstände übernimmt die Pfarrgemeinde keine Haftung. Abfälle, Zigarettenasche und dergleichen sind in die Mülltonne zu brin­gen. Die Grobreinigung (besenrein) gilt auch für Gänge und Toiletten.

 

§ 11

Auf einen sparsamen Verbrauch von Strom, Heizung und Wasser ist zu achten. Licht, sämtliche Wasserzapfstellen und die Heizung sind nach Gebrauch abzustellen. Besonderes Augenmerk ist auf die Vermeidung von Bränden zu richten.

 

§ 12

Nach der Benutzung des Pfarrheimes sind alle Fenster und die Eingangstür zu schließen.

 

§ 13

Die Geschäftsführung entscheidet bei Verstößen gegen diese Hausordnung vorab über zu treffende Maßnahmen. Neben etwaigen Schadensersatzforderungen können sie auch mit dem Verwaltungsrat und dem Pfarrgemeinderat über einen zeitweisen oder dauernden Benutzungsausschluss befinden.

 

§ 14

Diese Hausordnung tritt zum 01.04.2011 in Kraft. Sie wird den in der Pfarrei tätigen Gruppen und Ver­bänden übergeben und im Pfarrheim sichtbar ausgehängt.

 

Oberwürzbach, den 23.03.2011

gez.

   

Marcin Brylka
Pfarrer

Wolfgang Berne

PGR-Vorsitzender 

Dr. Thomas Krapp

2. Vorsitzender des Verwaltungsrates