10.08.2016

Künftige Rentner haben Angst vor Armut

Derzeit haben so viele Menschen Arbeit wie lange nicht, trotzdem schrumpft die Mittelschicht. Laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) ist ihr Anteil an der Bevölkerung seit 1991 um gut fünf Prozentpunkte auf 61% zurückgegangen.

Eine breite Mittelschicht, die am Wohlstand partizipiert, galt stets als Erfolgsmerkmal der sozialen Marktwirtschaft. In der Bundesrepublik war diese Bevölkerungsgruppe traditionell größer als in vergleichbaren Ländern wie Italien oder Großbritannien. Doch gute Wirtschaftszahlen bedeuten nicht zwangsläufig, dass es den meisten Menschen finanziell gut geht. Im Gegenteil: Die Mittelschicht wächst nicht wie die Wirtschaft, sondern dünnt weiter aus. Zur Mittelschicht gehören laut DIW alle Personen mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von 35845 bis 107000 Euro.

„Die hohen Gewinne der Wirtschaft sind in den letzten Jahren bei den Löhnen und Gehältern kaum angekommen. So werden viele Arbeitnehmer letztlich auch um ein gutes Alterseinkommen gebracht“, so VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. Laut DIW ist das vor allem damit zu erklären, dass viele Menschen geringer bezahlte Jobs und Teilzeitarbeit annehmen mussten. Immer weniger könnten vom Lohn ihrer Arbeit leben. Die Ausweitung prekärer Beschäftigung und stark gebremste Rentenanpassungen der letzten Jahre hätten die Talfahrt der unteren Einkommensgruppen beschleunigt. Die Ungleichheit der Einkommen und Vermögen wächst und damit auch die Angst vor Altersarmut, was aktuelle Umfragen belegen. Die Mehrheit der Bürger, die noch nicht in Rente sind, fühlt sich laut ARD-Deutschlandtrend nicht genügend für das Alter abgesichert. Mehr als jeden Zweiten treibt die Sorge um, im Alter arm zu sein. Für den Sozialverband VdK ist diese Entwicklung ein Beleg dafür, dass Armut längst ein ernstzunehmendes Problem geworden ist. „Es darf nicht sein, dass trotz guter Konjunktur und allgemeiner Lohnsteigerungen ein großer Anteil der Bevölkerung dauerhaft vom Wohlstand abgehängt bleibt.  Die Kluft zwischen Arm und Reich darf sich nicht noch weiter vergrößern“, so Ulrike Mascher.

Der VdK fordert deshalb eine Anpassung des Mindestlohns, der die Entwicklung der realen Lebensumstände der ärmeren Bevölkerungsgruppen berücksichtigt. Explodierende Mieten in den größeren Städten, steigende Ausgaben für die Gesundheit und höhere Selbstzahleranteile für Medikamente und Therapien müssten einberechnet werden. Außerdem muss die Mindestlohnhöhe eine Rente über der Grundsicherung garantieren.

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11.07.2016

Der VdK bietet Hilfe bei Fragen aus den Bereichen Gesundheit, Alter, Rente und Arbeitslosigkeit

Positive Geschäftsbilanz


Im Rahmen des Landesverbandstages zog der VdK Saarland auch eine positive Bilanz seiner Arbeit seit 2012. In den letzten vier Jahren ist der VdK um rund 4000 Mitglieder auf mehr als 41 000 gewachsen. Somit bleibt der VdK der stärkste Sozialverband im Land.

Die Bilanz der Rechtsabteilung, die das Herzstück des gemeinnützigen VdK ist, wurde im Geschäftsbericht ebenso präsentiert. Seit 2012 erstritten die Vdk-Juristen in rund 13000 abgeschlossenen sozialrechtlichen Verfahren mehr als zwölf Millionen Euro für die VdK-Mitglieder. Positiv bilanzierte der VdK auch den lange angestrebten Verkauf des ehemaligen Erholungsheims „Haus Sonnenwald“ an die Stadt Merzig (2016), die Eröffnung neuer Geschäftsstellen (2015/2016) und die Entwicklung neuer Formen ehrenamtlichen Engagements. Der Landesvorsitzende Armin Lang sprach von einer „Modernisierung des VdK in nahezu allen Bereichen der Verbandsarbeit“. Der Landesverband beschäftigt in seiner Landesgeschäftsstelle und den sechs Sozialberatungszentren im Land rund 50 hauptamtliche Mitarbeiter, in den187 Orts- und sieben Kreisverbänden sind rund 2000 Ehrenamtliche im Dienste der Mitglieder aktiv.

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03.02.2015

Einseitige Belastung für Versicherte

Versicherte müssen seit Januar bis zu 0,6 Prozent mehr Beitrag zahlen als 2015.Diese Entwicklung macht Menschen mit geringem Einkommen zu schaffen. Insbesondere Ältere werden angesichts sinkender Neurenten weiter abgehängt. Fast 1000 € gibt ein Rentnerhaushalt im Jahr für Zuzahlungen und selbst finanzierte Arzneimittel aus. „Bei vielen ist das mehr als ein Monatseinkommen. Und jetzt müssen sie die höheren Zusatzbeiträge für die Krankenkasse auch noch schultern“, bemängelt VdK-Präsidentin Ulrike Mascher.

Die gesetzliche Krankenversicherung gerate immer mehr in eine Schieflage, kritisiert Maschner: „Die hohe einseitige Belastung der Versicherten führt dazu, dass der Erhalt der Gesundheit stark von der Größe des Geldbeutels abhängig ist.“

Die steigenden Kosten im Gesundheitswesen müssen Versicherte über den Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse alleine tragen. Der VdK fordert eine Rückkehr zur Parität, also der Finanzierung des Kassenbeitrags zu gleichen Teilen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Doch auch bei den Zuzahlungen kann es nach Meinung des VdK nicht bei den bisherigen Regelungen bleiben: Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung haben Kassenpatienten 2015 in den ersten drei Quartalen etwa 125 Millionen Euro mehr ausgegeben als im selben Zeitraum 2014.

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14.11.2015

Angehörigenpflege macht häufig krank

Ohne die Bereitschaft von Familienmitgliedern, die Pflege eines Angehörigen zu übernehmen, würde das Pflegesystem kollabieren. Doch der Preis ist hoch, denn viele von ihnen haben auch große gesundheitliche Beschwerden.

Im aktuellen DAK-Pflegereport wurden die Krankheitsdaten von 500 000 Personen ausgewertet, die Angehörige pflegen. Demnach muss jeder 6. Pflegende wegen Muskel- und Skeletterkrankungen wie Rückenschmerzen einen Arzt aufsuchen, bei nicht pflegenden Personen ist es nur jeder Zehnte. Etwa die Hälfte aller pflegenden Angehörigen leidet sogar an psychischen Problemen, jede Fünfte hat Depressionen. Besonders belastet und oft überfordert sind Menschen, die ein an Demenz erkranktes Familienmitglied betreuen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes werden fast 1,9 Millionen der 2,6 Millionen Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. 1,25 Millionen Menschen werden allein durch Angehörige gepflegt.

90 Prozent der häuslichen Pflege übernehmen Frauen, ein Drittel von ihnen neben ihrer Berufstätigkeit. „Diese enorme Belastung wird viel zu wenig honoriert“, sagt VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. Sie fordert ein besseres Beratungssystem, damit Angehörige Entlastungsangebote nutzen. So hätten 1,86 Millionen Menschen Anspruch auf Vehinderungspflege, aber nur 21 000 nehmen diese in Anspruch. „Zudem muss häusliche Pflege rechtlich mit Kindererziehung gleichgestellt werden, sei es beim Rentenanspruch oder bei Lohnersatzleistungen. Insgesamt muss die Bundesregierung noch viel nachbessern, sonst bricht das derzeitige Pflegemodell zusammen.“

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15.10.2015

Dank Mütterrente jetzt höhere Frauenrenten

Seit Juli 2014 erhalten Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, höhere Renten. Der Sozialverband VdK hatte sich im Vorfeld der letzten  Bundestagswahl für diese Verbesserung eingesetzt.

Nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung stieg die durchschnittliche Frauenaltersrente 2014 um etwa 10% an. Hatte die monatliche Rente vorher 562 Euro betragen, liegt sie nun bei 618 Euro. „Besonders erfreulich ist, das 64 000 Frauen durch die Verbesserungen bei der Mütterrente erstmals überhaupt eine Altersrente erhalten, da sie nun erst genügend Anrechnungszeiten bekommen“ erklärt VdK-Präsidentin Ulrike Mascher angesichts der neuen Zahlen.

Dennoch sieht der VdK seine Ziele noch nicht erreicht. „Wir fordern eine komplette Gleichstellung, also drei Kindererziehungsjahre für jedes Kind, egal ob es vor oder nach 1992 geboren wurde“, sagt Mascher. Bisher werden älteren Müttern zwei, jüngeren Müttern drei Jahre für die Rente angerechnet. Der VdK kritisiert außerdem, dass die Mütterrente aus den Rücklagen der Rentenversicherung und nicht aus Steuermitteln finanziert wird. Der VdK fordert zudem einen Freibetrag von 100 Euro bei der Mütterrente von Frauen, die Grundsicherung beziehen.

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05.09.2015

Altersarmut betrifft vor allem Frauen

Viele Menschen in Deutschland sind auf Grundsicherung angewiesen, weil ihr Einkommen nicht reicht. Laut Statistischem Bundesamt bekamen im März 2015 rund 995 000 Menschen diese staatliche Leistung. Grundsicherung können sowohl Menschen im Rentenalter als auch Erwachsene, deren Erwrbsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt ist, beantragen.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§ 41 ff. SGB XII ist eine seit dem 1. Januar 2005 in Deutschland bestehende bedarfsorientierte Sozialleistung zur Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts bei Hilfebedürftigkeit.

Mit 61 Prozent ist der Anteil von Frauen unter den Altersrentnern mit Grundsicherungsbezug besonders hoch. „Die Zahlen zeigen, dass die Altersarmut bei Rentnerinnen erschreckend ist“, sagte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. Sieerneuerte die Forderung des VdK nach einem Freibetrag von 100,-€ für arme Frauen, die eine Mütterrente beziehen.

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12.02.2014

Rente

 

Ab 2013: Mehr Hinzuverdienst zur Rente möglich

Die Hinzuverdienstgrenze für Altersvollrenten und Renten wegen voller Erwerbsminderung steigt ab 2013 auf 450 Euro. Die übrigen Regelungen zum Hinzuverdienst bleiben unverändert, so dass Rentner ab 2013 folgende Hinzuverdienstmöglichkeiten haben:

Erwerbsminderungsrenten

Bei Erwerbsminderungsrenten kommt es darauf an, ob Anspruch auf Rente wegen voller oder nur wegen teilweiser Erwerbsminderung besteht. Neben einer vollen Erwerbsminderungsrente darf ab Januar 2013 im Monat bis zu 450 Euro verdient werden, und zweimal im Jahr ist sogar ein Verdienst von bis zu 900 Euro möglich, ohne dass es zu einer Rentenkürzung kommt. Wird mehr verdient, besteht je nach Höhe des Verdienstes nur noch Anspruch auf drei Viertel, die Hälfte oder ein Viertel der Rente, oder die Rente wird gar nicht gezahlt.

Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sind die Hinzuverdienstgrenzen höher. Sie werden individuell berechnet und im Rentenbescheid mitgeteilt. Je nach Höhe des Verdienstes kann diese Rente voll, zur Hälfte oder gar nicht gezahlt werden. Anders als bei der vollen Erwerbsminderungsrente werden hierbei nicht nur Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit, sondern auch Sozialleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, berücksichtigt.

Altersrenten

Altersrentner, die schon die sogenannte Regelaltersgrenze erreicht haben, können unbegrenzt hinzuverdienen, ohne ihren Rentenanspruch zu gefährden. Vor 1947 Geborene haben mit dem 65. Lebensjahr diese Grenze erreicht. Bei jüngeren Jahrgängen steigt die Grenze an: Wer 1947 geboren ist, erreicht die Grenze mit 65 Jahren und einem Monat, wer 1948 geboren ist, mit 65 Jahren und zwei Monaten usw. Alle Altersrentner, die noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, sind in ihren Hinzuverdienstmöglichkeiten eingeschränkt. Wie hoch der Verdienst sein darf, richtet sich danach, ob eine Altersvollrente oder eine Teilrente bezogen wird.

Bei Altersvollrente gilt wie bei Rente wegen voller Erwerbsminderung ab Januar 2013 eine einheitliche Hinzuverdienstgrenze von bis zu 450 Euro monatlich, wobei zweimal im Jahr ein Verdienst von bis zu 900 Euro monatlich möglich ist.

Bei einer Altersteilrente ist der Spielraum für den Hinzuverdienst größer. Hier werden die Hinzuverdienstgrenzen individuell berechnet und im Rentenbescheid mitgeteilt. Je nachdem, ob eine 2/3-Teilrente, eine 1/2-Teilrente oder eine 1/3-Teilrente bezogen wird, steigt die Hinzuverdienstmöglichkeit. Auch bei einer Teilrente ist es möglich, die Hinzuverdienstgrenze zweimal jährlich bis zum Doppelten zu überschreiten.

Vorsicht bei Witwenrente

Wird neben der eigenen Rente eine Witwen- oder Witwerrente bezogen und daneben ein 450-Euro-Job ausgeübt, ist das für die eigene Rente kein Problem aber bei der Witwen- oder Witwerrente kommt es ggf. zur Kürzung, denn hier werden die Einnahmen aus der eigenen Rente und aus dem Minijob zusammengerechnet. Übersteigen die Gesamteinkünfte den Freibetrag von zurzeit 741,05 Euro netto, wird die Witwen- oder Witwerrente gekürzt.

Für alle Rentner gilt die Empfehlung, sich vor Aufnahme einer Beschäftigung beim Rentenversicherer zu erkundigen, ob ihre Rente sich hierdurch mindert. Nur so lassen sich unliebsame Überraschungen wie eine rückwirkende Rentenminderung und Rückforderung vermeiden.

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12.02.2014

Anerkennung eines höheren Behinderungsgrades erschwert

BSG: Alle Lebensbereiche zählen bei Prüfung der Behinderung mit

Bei der Zuerkennung eines höheren Behinderungsgrades dürfen nicht nur gravierende Einschränkungen im Beruf in den Blick genommen werden. Bei der Überprüfung des Grades der Behinderung (GdB) ist vielmehr das Gesamtbild der Einschränkungen in allen Lebensbereichen maßgeblich, urteilte am Dienstag, 16. Dezember 2014, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Aktenzeichen: B 9 SB 2/13 R).

Geklagt hatte ein Diabetiker aus Magdeburg. Der Mann arbeitet in der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt als Referatsleiter für internationale Zusammenarbeit. Wegen seiner Diabetes-Erkrankung musste er beruflich jedoch kürzertreten und insbesondere seine Auslandsreisen einschränken. Er hatte die Befürchtung, dass er im Ausland eine Unterzuckerung erleidet.

Das zuständige Versorgungsamt stellte bei dem Diabetiker einen GdB von 40 fest. Der Kläger beanspruchte jedoch einen GdB von 50 und damit die Zuerkennung der  Schwerbehinderteneigenschaft. Er müsse viermal täglich seinen Insulinbedarf messen und sich die entsprechende Dosis spritzen. Insbesondere im Beruf sei er „gravierend“ eingeschränkt.

Die Behörde lehnte die Zuerkennung eines höheren GdB jedoch ab.

Auch das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt sah keinen Grund für einen höheren GdB. Der Kläger sei zwar in seinem Beruf deutlich eingeschränkt. Um einen höheren GdB geltend machen zu können, müssten aber „gravierende“ Einschränkungen in mehreren Lebensbereichen vorliegen. Der Kläger komme aber in anderen Lebensbereichen wie, Tagesplanung, Freizeit oder Ernährung gut zurecht.

Der 9. Senat des BSG folgte dem im Ergebnis. Allerdings komme es nicht zwingend darauf an, dass der Kläger in zwei oder mehr Lebensbereichen „gravierend“ eingeschränkt ist. Bei der Prüfung der Schwerbehinderteneigenschaft oder der Zuordnung eines GdB sei vielmehr eine Gesamtbetrachtung aller Lebensbereiche vorzunehmen. Dabei seien „strenge Anforderungen“ anzulegen.

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14.12.2014

Gesundheit

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) – die digitale Patientenakte bringt Vorteile

 

Seit Januar 2014 gilt die elektronische Gesundheitskarte, die so genannte eGK. Wichtig ist für die neue Karte das Lichtbild, das den Inhaber im Vollprofil zeigen muss. 

Wer noch keine hat, sollte sich schnell mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen. Ab 1. Januar 2015 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte. Weggeschickt wird natürlich niemand, aber der Versicherte muss innerhalb von zehn Tagen eine gültige Karte vorlegen. Falls nicht, darf der Arzt eine Rechnung stellen, also Vorkasse verlangen.

 

Vorteile überwiegen

 

Der VdK befürwortet die Umstellung auf das neue System, das ab 2015 zur digitalen Patientenakte ausgebaut werden soll. Aus Sicht des Verbands überwiegen die Vorteile: Die Arznei- und Therapiesicherheit steigt und gefährliche Wechselwirkungen zwischen verabreichten Medikamenten ausbleiben. Insbesondere für chronisch Kranke ist das bei Besuchen in verschiedenen Praxen ein Vorteil: die Zusammenarbeit zwischen den behandelnden Ärzten läuft besser, der Behandlungserfolg verbessert sich deutlich.

Am Beispiel eines Notfalls wird es besonders deutlich: Bei einer schweren Unterzuckerung eines Diabetikers kann es durch die Krämpfe auch nach einem epileptischen Anfall aussehen. Fehleinschätzungen sind unter enormen Stress bei Sanitätern und Rettungsärzten möglich. Die eGK würde dann schnell zeigen, dass es sich um Diabetes handelt und die Einsatzkräfte können entsprechend rasch und exakt handeln.

 

Umfassender Datenschutz erforderlich

 

Der VdK fordert für die sensiblen Daten einen umfassenden Datenschutz. Es darf hier keine Umgehung geben, so dass beispielsweise der Arbeitgeber an Informationen über die Gesundheit des Arbeitnehmers kommt. Um die Patienten durch Zugriffe Unbefugter zu schützen, muss die eGK technisch passen ausgestattet sein und es müssen Strafen für den Missbrauch gelten.

 

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